Vernehmlassung 2024 NVV Altikon Potentialgebiet Nr. 11

Kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie und zugehörige Änderung Energiegesetz - Thema Windenergie
Einwendungen gegen die «Eignungsgebiete für Windenergienutzung» und zum Erläuterungsbericht, Antrag zur Änderung des geplanten Energiegesetzes bezüglich Plangenehmigungsverfahren

Namens des Natur- und Vogelschutzvereins Altikon stellen wir die folgenden

Anträge:

  1. Namentlich ist das Eignungsgebiet 11 Thalheim ersatzlos aus dem Richtplan zu streichen.
  2. Falls dem nicht stattgegeben wird
    müsste bei Weiterverfolgung des Vorhabens zunächst der Sachverhalt (Monitoring, Windmessung) korrekt erhoben werden, damit die Interessensabwägung vor der Festlegung als Eignungsgebiet bundesrechtskonform durchgeführt werden könnte.
  3. Die betroffenen Gemeinden müssen ein Mitspracherecht haben.
    Daher soll - nach Verzicht auf die neuen § 16a bis und mit § 16r - folgende Bestimmung ins Energiegesetz aufgenommen werden
    § 16abis Zustimmung der Betroffenen (neu)

    «Voraussetzung für die Einleitung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 16 a ist die Zustimmung von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Standortgemeinde und der von den Energieanlagen besonders betroffenen Nachbargemeinden».

Inhalt
1.       Zusammenfassung
2.       Schutzgebiete in unmittelbarer Umgebung des Potentialgebietes 11
2.1.    Nationales Auenschutzgebiet Schäffäuli
2.2.    Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete
2.3.    Landschaftsschutzgebiet und ISOS
3.       Ökologische Intrastruktur: Zerstückelung statt Ausbau in Aussicht
4.       Artengefährdung durch geplante Windenergieanlagen
4.1.    Gefährdete Vogelarten im Lebensraum Altikon-Thalheim-Neunforn
4.1.1  Prioritäre Vogelarten
4.1.2  Rotmilane
4.1.3. Gastvögel und Zugvögel
4.2.    Fledermäuse
5.       Steckbrief Potentialgebiet 11: Willkür Schutzpunkte versus Nutzungspunkte 8
6.       Anträge

Begründung

1. Zusammenfassung

Wir lehnen die Erstellung von Windenergieanlagen WEA auf den Gemeindegebieten von Altikon und Thalheim ab (Potentialgebiet 11).

Der Inhalt des Steckbriefs zum Potentialgebiet 11 ist fokussiert auf das festgesetzte Gebiet, ohne die negativen Auswirkungen im Auge zu haben, die durch seine Einbettung in eine vielfältig vernetzte Umgebung - über die Kantonsgrenze hinaus - entstehen würden.
Der Bau von drei geplanten WEA im gemäss Steckbrief «wenig begangenen Wildlebensraum» zerstückelt und entwertet einen thurnahen Wald inmitten eines vielfältigen Lebensraums, der auch als überregionaler Wildtierkorridor genutzt wird. Das Potentialgebiet ist neben Kulturland unmittelbar umgeben von kommunalen und kantonalen Naturschutzgebieten und dem Thurgauer Nationalen Auenschutzgebiet Schäffäuli an der renaturierten Thur.
Deshalb sind massive Störungen in diesem artenreichen Lebensraum mit prioritär geschützten Vogelarten und anderen Rote Liste Arten zu erwarten. Insbesondere auch kritische Auswirkungen auf die windkraftsensiblen Rotmilane, für welche die Schweiz eine internationale Verantwortung trägt.
Mehrere traditionelle Schlafplätze mit > 100 Rotmilanen liegen im Einzugsgebiet des Potentialgebietes 11.

Der Wildfluss Thur bietet in der Ebene als längs vernetzender Lebensraum mit seinen flussnahen (Auen)Wäldern, Schilfgebieten, Giessen und Altarmen ein Minimum an absolut lebensnotwendiger ökologischer Infrastruktur für unzählige Tierarten und ist insbesondere auch Leitstruktur und Wanderkorridor für ziehende Vögel und Fledermäuse.
Zur nächsten Umgebung gehören auch der ausgedehnte äusserst strukturreiche Südhang des Iselisberges im Nachbarkanton (Vernetzungskorridor Nr. 404 GIS Thurgau: Thurhang zwischen Fahrhof - Neunforn - Uesslingen) sowie der direkt betroffene Schlattwald.

Fazit: hier sollen keine Windenergieanlagen auf Kosten des Waldes, der Natur und der Biodiversität gebaut werden.

2. Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Potentialgebiet 11

Zum Bau von Windenergieanlagen WEA empfiehlt die Vogelwarte Sempach in ihrem «Leitfaden Windenergie 2019» Naturschutzgebiete inklusive Pufferzonen generell freizuhalten von WEA.
Der Abstand soll die 10-fache Anlagehöhe betragen, das wären in unserem Fall 2.2 - 2.4km, oder zumindest 1200m (Leitfaden Seite 7).
Dies wird für alle kommunalen, kantonalen und nationalen Schutzgebiete gefordert, ebenso für Landschaftsschutzgebiete mit windkraftsensiblen Vogelarten und für Gebiete mit Vogelarten der Roten Liste und Prioritätsarten.

2.1 Nationales Auenschutzgebiet Schäffäuli

Mit der 2002 abgeschlossenen Thurrenaturierung wurde das «Schäffäuli» in Neunforn TG als Nationales Auenschutzgebiet ausgeschieden.
Die Kantonsgrenze und damit auch die Auenschutzgrenze verläuft in der Mitte des ehemals begradigten Flusses, dessen Dynamik in diesem Flussabschnitt ungebrochen ist.
Die Grenze kümmert weder den Fluss noch die Tier- und Vogelwelt, die den ganzen Lebensraum beidseits des Flusses nutzt.
Weitere, sowohl kantonale als auch nationale Aufwertungen/Revitalisierungen sind projektiert (Kantonaler Richtplan ZH, Beschluss vom 6.2.2023).
Distanz Kantonsgrenze - Potentialgebiet: 400 - max. 800m

2.2. Kantonale und kommunale Schutzgebiete

Sowohl in Altikon als auch in Thalheim reihen sich kantonale Schutzgebiete entlang des Flusses und entlang des Potentialgebietes: renaturierte Altarme umgeben von Waldschutzzonen, Schilfgebiete und Giessen.
Aufwertungsmassnahmen durch das AWEL ZH finden laufend statt, ob am Binnenkanal oder - kürzlich abgeschlossen - am Blachenweiher nahe des Asperhofes.
Der gesamte Thurdamm in den Gemeinden Altikon und Thalheim zwischen Feldisteg und Asperhof ist kommunales Naturschutzgebiet mit Schutzverordnung.
Südlich des Potentialgebietes liegt die unter Naturschutz stehende Grube Büelhüsli, angrenzend an einen struktur- und BFF-reichen Biobetrieb.
Durch gezielte Waldrandförderung (Eintrag WEP Thurtal Kanton ZH 2010) werden mit solchen Aufwertungen auch Fledermäuse gefördert.
Das Altiker Naturdenkmal Schlattwaldeiche (> 250 Jahre alte Eiche im Schlattwald ): ein «Symbol des nachhaltigen Umgangs mit dem Wald» steht mitten im Potentialgebiet und ist wohl das idealeste aller Fledermausquartiere. Auch hier sollte «irgendwie» der Mindestabstand eingehalten werden.
Distanz zum Potentialgebiet: 0 bis < 100 – 400m

2.3. Landschaftsschutzgebiete BLN und ISOS

Die natürliche Begrenzung der ehemals frei mäandrierenden Thur gibt die Grenzen in der Ebene vor:
Praktisch alle Naturschutzgebiete in der Ebene liegen innerhalb der BLN. Ebenso der ganze Thurhang zwischen Fahrhof - Uesslingen und die anschliessende Seenplatte des Seebachtals.
Das Dorf Fahrhof und das Dorf Neunforn gehören, innerhalb des BLN liegend, zu den ISOS, den im Bundesinventar aufgeführten schützenswerten Ortsbildern.
Distanz zum Potentialgebiet 1km.

Die Rotorblätter der Windräder aus dem Tal würden den Hügelzug des Iselisbergs inklusive des Ossinger Oberholzes um mindestens 100 -130m überragen. Nachts zudem wegen des Flugverkehrs mit Warnlichtern, die gleichzeitig beim sehr häufigen Nebel im Thurtal für ziehende Vögel ein falsches Signal aussenden.
Eine massive, ungeheure Beeinträchtigung der BLN Landschaft.

3. Ökologische Intrastruktur: Zerstückelung in Aussicht statt Ausbau

Die Ökologische Infrastruktur ist ein zentrales Element zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität und wichtiges Ziel in der vom Bundesrat bereits 2012 beschlossenen Strategie Biodiversität Schweiz.
Absolut unverständlich ist es deshalb, dass hier in einem Wald, der eingebettet in einer vielfältigen Flusslandschaft liegt, drei 220-240m hohe Windturbinen gebaut werden sollen.
Die maximalen Ausdehnungen (mit eingeschlossen die Ausschlussgebiete) betragen in der Nord-Süd und West-Ost Achse 1000 bis max. 1500m.
Dieser Wald würde in seinen Grund- und Vernetzungsfunktionen zerstört.

4. Artengefährdung durch geplante Windenergieanlagen

Windturbinen gefährden Vögel (lokal lebende Brutvögel und Zugvögel), Fledermäuse (lokal lebende Fledermäuse und wandernde Arten) sowie Insekten.
Direkt durch Erschlagen oder Tod durch die Druckwellen der Rotoren, oder indirekt durch Lebensraumverlust (Zerstörung durch Rodung, Planierung, Vertreibung durch Infraschall usw.).

4.1. Gefährdete Vögel im Lebensraum Altikon - Thalheim - Fahrhof - Neunforn

Durch die Windturbinen gefährdet sind die selteneren Arten, nicht wie im Siedlungsraum die häufigen Arten (Spatzen, Amseln oder Meisen usw.), die oft Opfer von Katzen oder Glasscheiben werden.

Die Thur im Schäffäuli bei Neunforn/Altikon legt seit Abschluss der Renaturierung 2002 eine unglaubliche Dynamik an den Tag. Mit jedem Hochwasser wird Vorhandenes zerstört, mit jedem Mal entsteht an anderer Stelle Neues: Rückläufe, Stillwasserzonen, Abrisskanten, Kiesbänke, irgendwann auch wieder neuer Auenwald.
Viele seltene Pflanzen und Tierarten sind auf genau diese Veränderungen angewiesen. Der Flussregenpfeifer ist einer dieser Pionierarten, der seit 2003 nach 150 Jahre Abwesenheit hier neben dem Eisvogel zum regelmässigen Brutvogel wurde (CH Bestand 100-120 Brutpaare, Neunforn 7-8 Brutpaare).

Die Hochwasser beeinflussen auch die Artenvielfalt der direkten Umgebung des Potentialgebietes. Die natürlichen Rückhaltebecken beim Asperhof und Fahrhof inklusiv Auenwald im Schäffäuli und Schlattwald sind wiederkehrend unter Wasser.

Je nach Jahreszeit nutzen besonders viele Limikolen, Reiher, Möwen und Greifvögel den anschliessend immer reich gedeckten Tisch.

86 vorkommende Brutvögel im Gebiet! Neben Flussregenpfeifer und Eisvogel leben weitere Perlen der Brutvögel vor unserer Haustüre:
Pirol, Kuckuck, Nachtigall, Gartengrasmücke, Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Baumfalke, Sperber, Turmfalke, Rot- und Schwarzmilan, Waldkauz, Waldohreule, Schleiereule, Gänsesäger, 6 Spechtarten, Feldlerche, Schwarzkehlchen.
Highlight: die Rückkehr des Wiedehopfs, erneute erfolgreiche Brut 2024 zwischen Fahrhof und Neunforn dank engagierter Landwirte, Distanz von 1km!

4.1.1. Prioritäre Brutvogelarten um das Potentialgebiet

Eisvogel (4-5 Brutpaare), Feldlerche (5-6 Paare Altikon, Thalheim und Fahrhof), Flussregenpfeifer (7-8 Paare), Kuckuck (6-8 Paare zw. Feldisteg und Gütghausen), Mauersegler und Mehlschwalben (Altikon, Thalheim und Neunforn), Mittelspecht (Schlattwald), Grauspecht (Schlattwald), Schleiereule, Turmfalke, Wachholderdrossel, Wiedehopf.

4.1.2 Rotmilane

Rotmilane sind im Thurtal ganzjährig anwesend: als Brutvögel und als Gastvögel im Winter.
Ihre Brutplätze sind an den Waldrändern nicht selten nur 100-200m auseinander. Die Thurebene auf 380m Höhe ist wie das benachbarte Seebachtal meist schneefrei und wird intensiv bewirtschaftet. Die Feldarbeiten von Januar bis Dezember erschliessen für die Segelflieger ständig neue Futterquellen. 60-70 Rotmilane auf einem bearbeiteten Feld, die den Traktor begleiten, sind auch während der Brutzeit normal.
Die Zuckerrübenernte und der Abtransport ist in der Regel erst um den 25. Dezember herum beendet, die Schlafplätze – bereits ab Ende August - sind bis im Winter deshalb gut besucht. 200 Vögel sind keine Seltenheit. Der Pappelstreifen in Feldi ist oft «Drehscheibe» der überwinternden Rotmilane: Sammelplatz ab Mitte Nachmittag, Verteilung in alle Himmelsrichtungen kurz vor Eindunkeln. Je nach Witterung werden auch kleinere Teilschlafplätzen in Kefikon, Burghof und Gütighausen aufgesucht (Beobachtungen F. Meyer, S. Bartholdi).

Für Rotmilanschlafplätze mit > 100 Vögeln werden von der Vogelwarte Sempach Mindestabstände von 5km gefordert, für Schlafplätze <100 Vögel ein Radius 3km (Leitfaden Windenergie 2019 Seite 25).

Schlussfolgerung:
Die Schlafplätze in Altikon (Feldi und Töbeli) lassen bei einem Radius von 5km weder Anlagen im Schlattwald (Potentialgebiet Nr. 11), noch im Rickenbacher Oberholz (Potentialgebiet Nr. 13) zu. Ebenso sind die Potentialgebiete 10, 12 und 14 im Interessenskonflikt mit Schlafplätzen >100 Rotmilane.

4.1.3. Gastvögel und Zugvögel

Unter «Schäffäuli» werden Beobachtungen seit etwa 15 Jahren auf ornitho.ch von ornithologisch Interessierten ganzjährig freiwillig +/- regelmässig gemeldet.
Die Einträge sind nicht punktgenau, «Schäffäuli» heisst «im Lebensraum Schäffäuli wurde gesichtet», dazu gehört der Schlattwald, die Thur und das Nationale Auenschutzgebiet. Ortsgenauere Angaben finden sich in den jeweiligen Atlasquadraten von Altikon, Thalheim und Neunforn.
Vor allem im Frühling und Herbst, bei Kälteeinbrüchen und Zugstau, jagen zig-tausende Segler und Schwalben über der Thur und dem Thurvorland. Dazu gesellen sich in diesen Situationen auch die einheimischen Brutvögel.
Die windkraftsensiblen Greifvögel und Störche (Weiss- und Schwarzstorch) nutzen die Aufwinde am Thurhang Iselisberg. Seit min. 10 Jahren im Frühling und Herbst der Durchzug von Kranichen, so auch der Fischadler (dieser auch jagend am Fluss).
Silberreiher und Bekassinen fast ganzjährig vor Ort (ohne Brutnachweis), Seidenreiher, Kuhreiher, Purpurreiher, Nachtreiher, Löffler, Flussuferläufer, Grünschenkel, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Stelzenläufer, Raubwürger usw.
Die Artenliste der durchziehenden Arten entspricht in etwa den Beobachtungen in der Frauenfelder Allmend.

4.2. Gefährdete Fledermäuse

Altikon/Thalheim:
Über dem Kronendach der Wälder nahe dem Gewässerraum der Thur können wir im April/anfangs Mai vor dem Abflug ins Sommerquartier grössere Fledermausschwärme (Kleine und Grosse Abendsegler) jagen sehen. (Monitoring John Wilhelm, NVV Altikon 2012 bis 2021 Feldisteg).

Eine persönliche, nicht-dokumentierte Sichtung von tausenden jagenden Fledermäusen Ende September vor > 10 Jahren in der Thurebene und am Thurhang zwischen Altikerbrücke und Uesslingen (tagsüber bis zum Eindunkeln) legt dies nahe. Ein Filmdokument von Silvio Bartholdi im Oktober 2015 zeigte erneut hunderte von jagenden Grossen Abendseglern unterhalb des Feldistegs, diesmal tief jagend über dem Fluss.
Die Thur und thurnahen Gebiete sind sicherlich Wanderkorridore für ziehende Fledermäuse, ein mehrjähriges Monitoring wäre hier zwingend.

Die Schweiz hat 2013 das völkerrechtlich bindende UNEP/Eurobats «Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermäuse» ratifiziert. Windturbinen im Wald gefährden die Fledermäuse aber ganz besonders. Dies zeigt u.a. auch das Gutachten von Dr. Martin Weggler, erstellt 2024 im Auftrag der Naturwaldstiftung: «Fledermäuse und Windturbinen in Wäldern» (siehe www.igwow.ch)

Die hoch fliegenden Fledermausarten wie die Abendsegler sind gefährdet durch das sog. Barotrauma, bei dem die Tiere innerlich verbluten (ca. 90% der Tötungen) oder durch Erschlagen (ca. 10% der Tötungen).
Die tief fliegenden Fledermausarten, die sog. Waldfledermäuse sind gefährdet durch Vertreibung aus dem Gebiet (v.a. durch Infraschall) auf einer Distanz von 800m rund um den Turm.

5. Steckbrief Potentialgebiet 11: Willkür Schutzpunkte versus Nutzungspunkte

All die obigen Ausführungen legen auch ohne Punktverteilung nahe, dass der Schutzanspruch und das Schutzpotential des Potentialgebietes 11 innerhalb dieses einmaligen Lebensraums sehr viel höher zu gewichten sind als das im Steckbrief aufgeführte sehr fragliche Energienutzungspotential im windarmen Kanton Zürich.
Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Revision des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung angenommen (StromVG).
Der neue Art. 10 Abs.1ter verschärft für die Festlegung der Gebiete zur Nutzung von Windkraftanlagen und Solaranlagen die Abklärungspflicht bezüglich «Interessen des Landschaft- und Biotopschutzes und der Walderhaltung».
Vor einem rechtsmässigen Richtplaneintrag müssten die aktuellen Sachverhaltsgrundlagen (lokale und migrierende Brutvögel, lokale und migrierende Fledermäuse, Windmessungen) für jedes Eignungsgebiet vor Ort in einem idealerweise mehrjährigen Monitoring erhoben werden, bevor eine Interessensabwägung getroffen werden kann.

Dem «Grundlagenbericht zur Phase 2» vom Juni 2024 entnimmt man, dass der Kanton die Bewertung und Untersuchung der Schutzinteressen auf die nachgelagerte Planung legt.
Im nachgelagerten Verfahren sind die Betreiber der Anlagen zuständig für das Monitoring.
Ob dies im Interesse der Natur - sprich Fledermäusen und Vögel - ist, sei dabei in Frage gestellt.

6. Anträge

Unsere Anträge (Seite 1) betreffen
1. Ersatzlose Streichung des Potentialgebietes 11 aus dem Richtplan
2. Nebenantrag: Erhebung des Sachverhaltes vor der Interessensabwägung
3. Mitspracherecht der betroffenen Gemeinden

Abschliessend bitten wir Sie um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anträge.

Mit freundlichen Grüssen
Für den Vorstand des Natur- und Vogelschutzvereins Altikon

Präsidentin
Friederike Meyer


Links / Grundlagen
- Leitfaden Vogelwarte «Vögel und Windkraft: Untersuchung und Bewertung von UVP-pflichtigen Windkraftprojekten»
- Merkblatt Windenergie Birdlife Schweiz
- Thurbericht 2014 Natur- und Vogelschutzverein Altikon «Aufwertungs- und Pflegemassnahmen an der Thur auf dem
  Gemeindegebiet Altikon/Thalheim» von Silvio Bartholdi natur4ort.ch/berichte/flussregenpfeifer.html mit eigenen
  Beobachtungen während 20 Jahren Flussregenpfeiferschutz Schäffäuli Altikon/Neunforn unter gleichem Link
- Martin Weggler «Fledermäuse und Windturbinen in Wäldern» 2024 www.igwow.ch
- Rotmilan Schlafplatzzählungen Adrian Aebischer Nov. 2009 - Jan. 2023
- schlattwaldeiche.ch/schlattwaldeiche/index.php/home/lageplan

Download
- Schlafplatzkarte mit Schutzgebieten (CH Rotmilanzählung Nov 22 / Jan 23)
- Antrag und Einwendungen als pdf
- Persönliches Antragsformular zur Einreichung bis 31. Oktober 2024