Flussregenpfeifer 2014


Zusammenfassung Brutsaison
Flussregenpfeifer 2014 Altikon / Neunforn

Nur drei Brutpaare fanden dieses Jahr den Weg zurück an unseren Thurabschnitt, dazu ein lediges Weibchen. Nur einem Brutpaar gelang es, bei seinem 2. Brutversuch seine Jungen auszubrüten. Flügge wurden diese dann aber doch nicht.

Zwei Wochen lang hatten die Jungen das permanent garstige Wetter, rund um die Uhr beschützt von ihren Eltern, überlebt. Dann fielen am 12. Juli nachts innert weniger Stunden 90mm Regen. Am anderen Morgen war keine einziges der Jungen mehr da. Die Elternvögel suchten eine ganze Woche lang mit Lockrufen - zu Fuss, nicht fliegend! - ihre Jungen.

Hochwasser und Unwetter sind unbeeinflussbare Grössen. Störungen von menschlicher Seite her sind mit Absperrungen, Information und minimaler Kontrolle vermeidbar oder können wenigstens so gering wie möglich gehalten werden. Um dies zu verbessern, bräuchte es koordiniertes Vorgehen der anliegenden Gemeinden bzw der Kantone ZH/TG, gemeinsame Schutzanordnungen sowie die Definition von Freiräumen für Besucher (Hundehalter, Badende, Bötler).

Wer auf Zürcher Seite die Fuchsbrücke-Kiesbank betritt, bewegt sich nach wenigen Metern bereits im Kanton Thurgau – und dort ist der Flussmäander Teil des nationalen Auenschutzgebietes. Im Bewusstsein der Anwohner ist das noch nicht, eine Zusammenarbeit ZH/TG deshalb doppelt wichtig.

Unser Flussabschnitt ist in jeder Hinsicht ein Kleinod, das zunehmend auch von grösseren Eventanbietern (Bsp Flossbau/ Biwakieren auf der Fuchsbrücke-Kiesbank) entdeckt wird. Wo keine Aufsicht ist bzw sich niemand zuständig fühlt, da nimmt sich der Einzelne immer grössere Freiheiten heraus: zu Lasten der Natur, die hier nach dem Hochwasserschutz, der erste Priorität hat, an zweiter Stelle steht - noch vor allen Freizeitaktivitäten.

Hundesitting, Fahrzeuge auf der Kiesbank und im Vorland, Helikopter-Tiefflüge, Müllberge im Flussbett … die Störungen kumulieren sich.
Auf Schutzmassnahmen angewiesen ist auch der Eisvogel (zw. Feldisteg und Schafffäuli brüteten teils erfolgreich vier Brutpaare) oder der Gänsesäger (zwei Brutpaare), der in Baumhöhlen oder unter Wurzelstöcken im Auenwald brütet - aber auch alle sonstigen Lebewesen , die sich diesen Lebensraum, der beide Flussufer und das angrenzende Gebiet umfasst, teilen. Dazu gehört auch das Thurvorland.

Die Bewirtschaftung des Thurvorlandes unterscheidet sich diametral zwischen TG und ZH trotz gleicher Hochwasserprioriät.

Hier (TG) vorbildlich gestaffeltes Mähen beim Heuen und Emden, Krautsäume und grosser Randsaum am Flussufer - dort (ZH) Mähen des Vorlandes bis haarscharf an die Thuruferkante ohne Einhaltung eines Krautsaumes um Sträucher, und dies mitten in der Brutzeit (15. Mai).

Wird bis an die Uferkante gemäht, halten auch die Menschen keinen Abstand zum Ufer, die Störungen nehmen zu. Kaum jemand würde durch Brennnesseln laufen. Viele Vögel, zB der Sumpfrohrsänger, würde liebend gerne hier im Übergangsbereich zwischen den Sträuchern brüten. So singt er auf ZH-Seite eben nur ein paar wenige Tage … am 15. Mai muss er weiterziehen.

Einen Monat später werden dann in ZH beide Dammseiten zw. Feldisteg und Gütighausen auf einer Länge von 5km gemäht, wieder ohne Einhaltung eines Krautsaumes um die Sträucher herum. Goldammern und Grasmücken sind das zweite Mal am Brüten. Die Bewohner der vielfältig blühenden Magerwiesen des Dammes verlieren auf einen Schlag ihre Nektarpflanzen und haben keinerlei Schutz mehr.

Vorschläge für ein anderes Mähregime liegen vor. Der ganze Lebensraum würde bereits durch veränderte Pflegemassnahmen aufgewertet.

 

Wir werden uns jedenfalls auch nächstes Jahr, trotz spärlichem Bruterfolg „unserer“ Flussregenpfeifer, dafür einsetzen, dass diesem wunderschönen Flussabschnitt Sorge getragen wird.
Fide Meyer (Text/Fotos Thur)
Silvio Bartholdi (Foto Eisvogel, Flussregenpfeifer)
Jutta Killing, John Wilhelm

Der Bericht kann als pdf heruntergeladen werden.


Ausführliche Informationen sind in unserem Bericht "Aufwertungs- und Pflegemassnahmen Thur" zuhanden von Gemeinden, Kantone und betroffenen Ämtern nachzulesen (10MB).